ZdE
begrüßt das Urteil des hessischen
Staatsgerichtshof zum Kopftuchverbot

Köln. In seinem Urteil vom 10. Dezember 2007 hat der hessische Staatsgerichtshof
in Wiesbaden mit knapper Mehrheit von 6 zu fünf Stimmen entschieden,
dass das Kopftuchverbot für hessische Beamtinnen verfassungsgemäß ist.
Damit wird das im Oktober 2004 in Kraft getretene hessische Gesetz bestätigt,
das allen Beamtinnen, auch in Kommunen und Verwaltungen, das Tragen eines
Kopftuches im Dienst untersagt. Diese Regelung ist im Vergleich zu anderen
Bundesländern die bislang weitestgehende, da dort entsprechende Bestimmungen
nur für Lehrerinnen und Hochschuldozentinnen gelten.
Im August 2007 hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf das Kopftuchverbot für Lehrpersonal an nordrhein-westfälischen Schulen bestätigt. Bereits im Januar 2007 war eine Popularklage der Islamischen Religionsgemeinschaft gegen das Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Bayern vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München abgewiesen worden.
Der Zentralrat der Ex-Muslime begrüßt diese Urteile, da sie einen politischen Gesetzgebungsprozess bestätigen, der der Ausbreitung islamischer Herrschaftskultur in Deutschland wenigstens ein Stück weit entgegenwirkt. Das Kopftuchverbot verletzt keinesfalls das Recht auf freie privatreligiöse Ausübung des Gottesglaubens, sondern markiert eine klare Grenze gegenüber einer normativen Weltanschauung, die weder die Gleichberechtigung von Männern und Frauen anerkennt noch die Grundprinzipien einer säkular-demokratische Lebenskultur achtet. Denn das Kopftuch ist weniger ein religiöses Symbol als vielmehr ein Ausdruck patriarchalischer Kontrollherrschaft sowie ein Zeichen der Verachtung gegenüber einer aufgeklärten, säkular-demokratischen Lebenskultur. Auch deshalb fordert der Zentralrat der Ex-Muslime nicht nur ein Kopftuchverbot für weibliche Staatsbedienstete, sondern tritt darüber hinaus generell für kopftuchfreie Kindergärten und Schulen ein.
Siehe hierzu auch:
http://www.kritische-islamkonferenz.de/pmZdE1107.pdf
Zum Verhältnis von Islam und Grundgesetz vgl.:
http://www.glasnost.de/autoren/krauss/staatundislam.html
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